Das Bundesamt für Wald wurde gemäß dem BFW-Gesetz 2005 eingerichtet. Es ist als österreichische Behörde für den hoheitlichen Vollzug des Pflanzenschutzgesetzes 2011, des Forstlichen Vermehrungsgut- gesetzes 2003 und des Holzhandels- überwachungsgesetzes 2013 zuständig. Das Bundesamt für Wald ist eine Dienstelle des BMNT und bedient sich hauptsächlich speziell ausgebildeter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesforschungs- zentrums für Wald (BFW).